Tierärztlicher Notdienst Hildesheim 30.11/01.12.2024

Sehr geehrte Tierbesitzer,

am Samstag, den 30. November 2024  und Sonntag, den 01. Dezember 2024 versieht unsere Praxis den tierärztlichen Notdienst. Bitte wenden Sie sich in dringenden Notfällen jederzeit an uns unter der folgenden Nummer: 0160-95545701.

Wir bieten zusätzlich eine Notfallsprechstunde an von 10-12 und 16-18 Uhr. Die Praxis ist dann tierärztlich besetzt. Bitte melden Sie sich telefonisch an, damit wir entsprechende Vorbereitungen treffen können.

Welche Tierarztpraxis an anderen Wochenenden und Feiertagen den aktuellen Notdienst gerade versieht, wird außerhalb unserer Öffnungszeiten auf unserem Anrufbeantworter angesagt.

Weiterhin können Sie den notdiensthabenden Tierarzt der Tageszeitung entnehmen (kurzfristige Änderungen nicht ausgeschlossen).

Weitere Notdienste der Tierärzte im Umkreis von Hildesheim versehen die Notdienstringe „Nördlicher Landkreis“ und „Südlicher Landkreis“ (Bekanntgabe in der Tageszeitung).

Jederzeit erreichbar sind außerdem die Tierkliniken der Umgebung, beispielsweise die

Kleintierklinik Sarstedt (Tel.: 05066 7331),

Kleintierklinik Anicura in Hannover Wülfel (Tel.: 0511 98634848)

Tierärztliche Hochschule Hannover: Klinik für Kleintiere 0511-9536200

Klinik für Heimtiere, Reptilien Zier- und Wildvögel 0511-9536800



Hinweis zu gesetzlich vorgeschriebenen geänderten Gebühren

Nach Beschluss des Bundesrates vom 20.12.2019 tritt ab dem 14. Februar 2020 eine Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT) in Kraft, die unter anderem dazu führt, dass höhere Gebühren während der Notdienstzeiten erhoben werden müssen.

Im tierärztlichen Notdienst müssen alle tierärztlichen Leistungen mit einem zweifachen (Mindest-)Satz bis zu einem vierfachen Satz einer einfachen Gebühr abgerechnet werden.

Zusätzlich ist eine Notdienstgebühr von 50 Euro pro Behandlungsfall zu erheben.

 

zusätzlich ab dem 22.11.2022:

Nach Beschluss des Bundesrates vom 10.08.2022 tritt ab dem 22. November 2022 eine Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT) in Kraft, die dazu führt, dass höhere Gebühren erhoben werden müssen.

Auch unsere Praxis ist an diese gesetzlichen Vorgaben gebunden und wird sich daran halten. Wir bitten dies zu berücksichtigen.

Die Erhöhung der oben beschriebenen Gebühren dient der weiteren Aufrechterhaltung der flächendeckenden tierärztlichen Versorgung und dem aus betriebswirtschaftlicher Sicht möglichen Betrieb einer niedergelassenen Praxis oder eines Klinikbetriebes bei allgemein steigenden Kosten.