Tierärztlicher Notdienst Hildesheim 30.09. bis 03.10.2023

Liebe Patientenbesitzer!

Unsere Praxis ist vom 30. September bis einschließlich 03. Oktober 2023 geschlossen. Bitte wenden Sie sich an eine der benachbarten Praxen oder eine nahe gelegene Klinik (siehe unten).

Am Samstag, den 30. September und Sonntag, den 01. Oktober 2023 versieht die Kollegin Frau Dr. Claudia Imrecke, Herderstr. 2 in Hildesheim den tierärztlichen Notdienst in Hildesheim. Sie erreichen die Kollegin in dringenden Notfällen unter der Telefonnummer 05121-33436. Bitte melden Sie sich telefonisch an.

Am Dienstag, den 03. Oktober 2023 versieht die Praxis von Frau Dr. Gaby von Cramm, Kurt-Schumacher-Str. 42a in Hildesheim/Ochtersum den tierärztlichen Notdienst. Bitte melden Sie sich telefonisch an, damit die Kollegin entsprechende Vorbereitungen treffen kann: Tel. 05121- 691942.

Weiterhin können Sie sich in Notfällen jederzeit an eine der naheliegenden Kliniken wenden:

Kleintierklinik Sarstedt: 05066 7331

Kleintierklinik Hannover-Wülfel: 0511 98634848

Tierärztliche Hochschule Hannover: Klinik für Kleintiere: 0511 953-6200

Klinik für Heimtiere, Reptilien Zier- und Wildvögel: 0511-9536800

 

Welche Tierarztpraxis diesen aktuellen Notdienst gerade versieht, wird außerhalb unserer Öffnungszeiten auf unserem Anrufbeantworter angesagt.

Weiterhin können Sie den notdiensthabenden Tierarzt dem Notdienstplan (Download des PDF-Dokumentes siehe unten, kurzfristige Änderungen nicht ausgeschlossen) oder der Tageszeitung entnehmen.


Hinweis zu gesetzlich vorgeschriebenen geänderten Gebühren

Nach Beschluss des Bundesrates vom 20.12.2019 tritt ab dem 14. Februar 2020 eine Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT) in Kraft, die unter anderem dazu führt, dass höhere Gebühren während der Notdienstzeiten erhoben werden müssen.

Im tierärztlichen Notdienst müssen alle tierärztlichen Leistungen mit einem zweifachen (Mindest-)Satz bis zu einem vierfachen Satz einer einfachen Gebühr abgerechnet werden.

Zusätzlich ist eine Notdienstgebühr von 50 Euro pro Behandlungsfall zu erheben.

 

zusätzlich ab dem 22.11.2022:

Nach Beschluss des Bundesrates vom 10.08.2022 tritt ab dem 22. November 2022 eine Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT) in Kraft, die dazu führt, dass höhere Gebühren erhoben werden müssen.

Auch unsere Praxis ist an diese gesetzlichen Vorgaben gebunden und wird sich daran halten. Wir bitten dies zu berücksichtigen.

Die Erhöhung der oben beschriebenen Gebühren dient der weiteren Aufrechterhaltung der flächendeckenden tierärztlichen Versorgung und dem aus betriebswirtschaftlicher Sicht möglichen Betrieb einer niedergelassenen Praxis oder eines Klinikbetriebes bei allgemein steigenden Kosten.