Nach Beschluss des Bundesrates vom 20.12.2019 tritt ab dem 14. Februar 2020 eine Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT) in Kraft, die unter anderem dazu führt, dass höhere Gebühren während der Notdienstzeiten erhoben werden müssen.
Im tierärztlichen Notdienst müssen alle tierärztlichen Leistungen mit einem zweifachen (Mindest-)Satz bis zu einem vierfachen Satz einer einfachen Gebühr abgerechnet werden.
Zusätzlich ist eine Notdienstgebühr von 50 Euro pro Behandlungsfall zu erheben.
Liebe Patientenbesitzer!
Am Samstag, den 21. und Sonntag, den 22.05.2022 versieht der Kollege Dr. Martin Neumann, Leinkampstr. 18 in Hildesheim/Itzum den tierärztlichen Notdienst. Bitte melden Sie sich telefonisch an, damit der Kollege entsprechende Vorbereitungen treffen kann: Tel. 876677.
In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an eine der folgenden nahegelegene Kliniken:
z.B. Tierklinik Sarstedt (Tel. 05066-7331) oder
Kleintierklinik Hannover in Wülfel (Tel 0511-98634848)
Tierärztlichen Hochschule Hannover: Klinik für Kleintiere (Tel.: 0511 953-6200).
Klinik für Heimtiere, Reptilien Zier- und Wildvögel 0511-9536800
Welche Tierarztpraxis an anderen Wochenenden und Feiertagen den aktuellen Notdienst gerade versieht, wird außerhalb unserer Öffnungszeiten zusätzlich auf unserem Anrufbeantworter angesagt.
Weiterhin können Sie den notdiensthabenden Tierarzt der Tageszeitung entnehmen (kurzfristige Änderungen nicht ausgeschlossen).
Weitere Notdienste der Tierärzte im Umkreis von Hildesheim versehen die Notdienstringe „Nördlicher Landkreis“ und „Südlicher Landkreis“ (Bekanntgabe in der Tageszeitung).